Schweizerinnen und Schweizer sollen elektronisch abstimmen und wählen können
Bund und Kantone wollen die Einführung der elektronischen Stimmabgabe fördern. Von 2004 bis 2019 haben über 300 Versuche mit E-Voting in 15 Kantonen stattgefunden.
Elektronischer Kanal als zusätzliches Angebot
Mit E-Voting («Vote électronique») wollen Bund und Kantone die Stimmabgabe bei Wahlen und Abstimmungen digitalisieren. Die Stimmberechtigten sollen ihre Stimme brieflich, persönlich an der Urne und künftig auch elektronisch abgeben können. Der digitale Kanal ist somit ein zusätzliches Angebot, mit dem die Schweizerinnen und Schweizer eine mobile und barrierefreie Möglichkeit zur Stimmabgabe erhalten.
Sicheres E-Voting in der Schweiz
Zuständigkeit und Aufgabenteilung
Der Bund regelt die Ausübung der politischen Rechte in eidgenössischen Angelegenheiten. Für die Durchführung der Urnengänge sind die Kantone zuständig. Damit sind sie zentrale Träger für die Einführung und Umsetzung von E-Voting. Der Bund wiederum ist für die Bewilligung und Zulassung von E-Voting zuständig. Nur Systeme, welche die hohen bundesrechtlichen Sicherheitsanforderungen erfüllen, werden zum Einsatz kommen.
Neuausrichtung des Versuchsbetriebs
Der Bundesrat hat die Bundeskanzlei im Sommer 2019 beauftragt, den Versuchsbetrieb gemeinsam mit den Kantonen neu zu gestalten. Angestrebt wird ein stabiler Versuchsbetrieb mit vollständig verifizierbaren E-Voting-Systemen. Für diese Neuausrichtung wurde ein umfassender Massnahmenkatalog erarbeitet. Dabei werden folgende Ziele verfolgt: Die Systeme sollen künftig vollständig verifizierbar sein und die Sicherheit durch präzisere Sicherheitsvorgaben weiter gestärkt werden. Es soll eine wirksame Kontrolle im Auftrag des Bundes geben. Bei den Versuchen sollen erhöhte Transparenzanforderungen gelten und die Öffentlichkeit sowie unabhängige Fachpersonen sollen in die Überprüfung und Weiterentwicklung einbezogen werden. Ausserdem soll die Wissenschaft stärker in die Arbeiten zu E-Voting und in die Gestaltung der Versuchsphase eingebunden werden. Mit diesen Massnahmen soll das Vertrauen in die elektronische Stimmabgabe gestärkt werden.
Im Sinne einer ersten Etappe der Neuausrichtung wurden die Rechtsgrundlagen revidiert. Die teilrevidierte Verordnung über die politischen Rechte (VPR) und die totalrevidierte Verordnung der Bundeskanzlei über die elektronische Stimmabgabe (VEleS) traten am 01. Juli 2022 in Kraft (Medienmitteilung vom 25. Mai 2022).
An seiner Sitzung vom 3. März 2023 hat der Bundesrat den Kantonen Basel-Stadt, St. Gallen und Thurgau die Grundbewilligungen für die Wiederaufnahme der Versuche mit der elektronischen Stimmabgabe bei eidgenössischen Abstimmungen erteilt (Medienmitteilung vom 03. März 2023). Die Grundbewilligungen gelten für ein limitiertes Elektorat bis und mit der Abstimmung vom 18. Mai 2025. Gleichzeitig erteilt die Bundeskanzlei die Zulassung für die Abstimmung vom 18. Juni 2023.
An seiner Sitzung vom 16. August 2023 hat der Bundesrat den Kantonen Basel-Stadt, St.Gallen und Thurgau die Grundbewilligungen für einen Versuch mit der elektronischen Stimmabgabe bei den Nationalratswahlen vom 22. Oktober 2023 erteilt. Die Grundbewilligungen gelten für ein limitiertes Elektorat. (Medienmitteilung vom 16. August 2023)
An seiner Sitzung vom 22. November 2023 hat der Bundesrat dem Kanton Graubünden eine Grundbewilligung für Versuche mit der elektronischen Stimmabgabe bei eidgenössischen Abstimmungen erteilt. Die Grundbewilligung gilt für ein limitiertes Elektorat bis und mit der Abstimmung vom 8. März 2026. Gleichzeitig erteilt die Bundeskanzlei die Zulassung für die Abstimmung vom 3. März 2024. (Medienmitteilung vom 22. November 2023)
Weitere Informationen
Elektronische Stimmabgabe testen
Umsetzungsplan Ziel 03/21
E-Voting neu ausrichten und stabilen Versuchsbetrieb sicherstellen
«Bund und Kantone entwickeln einen stabilen Betrieb der elektronischen Stimmabgabe mit vollständig verifizierbaren Systemen. Sie etablieren einen neuen Prozess für das Risikomanagement. Ziel ist es, die Kantone optimal bei der Einführung von E-Voting zu unterstützen.»
Kontakt
Schweizerische Bundeskanzlei, Sektion Politische Rechte
Bettina Hirter