Machbarkeitsstudie zur Nachvollziehbarkeit der Verwendung persönlicher Daten
Die Verwaltung bearbeitet für die Erbringung ihrer Leistungen täglich personenbezogene Daten. Gemäss dem Prinzip «Offenheit und Transparenz» in der E-Government-Strategie Schweiz 2020−2023 soll die Digitalisierung der Prozesse eine Chance sein, damit Betroffene künftig ihre Daten elektronisch einsehen können und Möglichkeiten zur Pflege und Weitergabe haben. Als ein erster Schritt wird die Grundlagenarbeit für eine Lösung zur Nachvollziehbarkeit der Zugriffe und Verwendung der Behörden auf persönliche Daten geleistet.
Digitalisierung als Chance für die Transparenz bei personenbezogenen Daten
Wer sich im Internet bewegt, hinterlässt Spuren: bei Suchmaschinen, auf Webseiten oder in sozialen Netzwerken. Welche personenbezogenen Daten gesammelt und wofür diese verwendet werden, bleibt oft unklar.
Auch die Verwaltung erhebt und bearbeitet bei ihrer täglichen Arbeit im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags personenbezogene Daten. In der E-Government-Strategie Schweiz 2020–2023 wird festgehalten, dass personenbezogene Daten künftig möglichst so bereitgestellt werden sollen, dass die Betroffenen ihre Daten selbst elektronisch einsehen, wo sinnvoll auch pflegen, und die Weitergabe an Dritte autorisieren oder nicht autorisieren können. Dazu braucht es das Wissen, welche Verwaltungseinheit wann und weshalb auf die Daten zugegriffen hat. Die Wiederverwendung der Daten muss verhältnismässig und diskriminierungsfrei erfolgen.
E-Government Schweiz hat per Ende 2021 eine Machbarkeitsstudie durchführen lassen. Damit wurden erste Grundlagen erarbeitet, um herauszufinden, wie eine mögliche Nachvollziehbarkeitslösung zur Verwendung von persönlichen Daten durch Verwaltungseinheiten erreicht werden könnte bzw. wie Behörden schrittweise auf eine solche Lösung hinarbeiten können.
Weitere Informationen
Machbarkeitsstudie zum Download:
Umsetzungsplan Ziel 13/21
Machbarkeitsstudie zur Nachvollziehbarkeit der Verwendung persönlicher Daten erarbeiten
«Ziel ist es, eine Grundlage zu erarbeiten, welche ein Zugriffstracking ermöglicht, das die Verwendung von persönlichen Daten durch Verwaltungsmitarbeitende oder Verwaltungseinheiten aufzeichnet. In einer Studie ist zu untersuchen, welche Standards, Schnittstellen, Bussysteme oder sonstige Komponenten hierfür zu schaffen sind. Es gilt auch abzuklären, ob ein vollständiges Zugriffstracking realisierbar ist oder ob eine teilweise Umsetzung anzugehen ist.»
Umsetzungsplan Massnahmen
Massnahmen | Endtermin | ||
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Massnahmen | Ein Pflichtenheft für die Ausschreibung erstellen und Beschaffung sicherstellen. | Endtermin | realisiert |
Massnahmen | Eine Machbarkeitsstudie für die Architektur eines Logsystems, das der Bevölkerung aufzeigt, welche persönlichen Daten eine Behörde eingesehen oder genutzt hat, erstellen. | Endtermin | realisiert |
Massnahmen | Eine Rechtsgrundlagenanalyse erstellen. | Endtermin | realisiert |