Behördenübergreifende Stammdatenverwaltung aufbauen
Grundlegende Informationen, welche die Verwaltungen für ihr Handeln zwingend brauchen oder für das Abwickeln von laufenden Geschäften benötigen, sind sogenannte Stammdaten. Zum Beispiel Informationen zu Personen, Unternehmen, Gebäuden und Grundstücken. «Gemeinsame Stammdaten» bezeichnet Stammdaten, die für mehr als eine Verwaltungseinheit relevant sind. Die auf Bundesebene definierten Stammdaten sollen auch für die öffentlichen Verwaltungen von Kantonen und Gemeinden verfügbar gemacht werden.
Weniger Aufwand dank nationaler Verwaltung von Stammdaten
Mehrfach genutzte Stammdaten sollen künftig gemeinsam bewirtschaftet und Verwaltungen aller föderalen Ebenen sowie weiteren berechtigten Kreisen zur Nutzung bereitgestellt werden. Wenn zahlreiche Stammdaten nur einmal erfasst und gepflegt werden müssen, reduziert sich der Aufwand für alle Beteiligten. Einwohnerinnen und Einwohner, Unternehmen und weitere Organisationen müssen ihre Daten der Verwaltung nur noch einmalig bekannt machen (Once-Only-Prinzip). Behörden können ihre Leistungen effizienter und kundenorientierter erbringen.
Die auf Bundesebene definierten Stammdaten, die von verschiedenen Stellen genutzt werden, sollen künftig für Verwaltungen aller föderalen Ebenen sowie weiteren berechtigten Kreisen bereitstehen.
«Die gemeinsame Stammdatenverwaltung ist ein wichtiger Baustein zur Unterstützung der digitalen Transformation der Behörden.»
Manuela Lenk, Vizedirektorin, Bundesamt für Statistik
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Umsetzungsplan Ziel 09/21
Behördenübergreifende Stammdatenverwaltung aufbauen
«Die auf Bundesebene definierten Stammdaten (Umsetzung der Strategie Bundesstammdaten) sollen auch für die öffentlichen Verwaltungen von Kantonen und Gemeinden verfügbar gemacht werden. […] Von besonderem Interesse sind folgende Kernregister und Referenzsysteme: Unternehmen (Betriebs- und Unternehmensregister BUR; Unternehmensidentifikationsregister UID), Objekte und Geoinformation (Gebäude- und Wohnungsregister GWR; Bundes Geodaten-Infrastruktur BGD); Personen (Gemeinde und kantonale Einwohnerregister EWR via Nationaler Adressdienst NAD). […] Ziel ist es, dass diese fünf Basisregister und Infrastrukturen durch eine zentrale Organisation namens «Nationale Dateninfrastruktur» koordiniert werden, aber dass die Führung dieser Basisregister und Infrastrukturen dezentral sichergestellt wird.»
Umsetzungsplan Massnahmen
Massnahmen | Endtermin | ||
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Massnahmen | Fachkonzept, Referenzarchitektur und Organisationskonzept für die Führung von Registern gemäss dem Once-Only-Prinzip in Zusammenarbeit mit Ämtern der Bundesverwaltung und einem Pilotkanton erarbeiten (Scope: Personen, Unternehmen, Gebäude und Wohnungen sowie Geodaten). | Endtermin | 31.12.2021 |
Massnahmen | Inventar der durch Bund, Kantone und Gemeinden genutzten Stammdaten in Zusammenarbeit mit den Staatsebenen erstellen; Nationales Datenglossar, das für alle Fachbereiche verständlich ist, erarbeiten. | Endtermin | 31.12.2021 |
Massnahmen | Pilotprojekt beim BFS und einem Pilotkanton durchführen. | Endtermin | 31.12.2023 |
Massnahmen | Integration des harmonisierten Systems des amtlichen Adressverzeichnisses gemäss der GeoNV-Verordnung Art. 26b / c (RS 510.625) in die kantonalen Handelsregister. | Endtermin | 31.12.2021 |